Gründen

Sie wollen eine Firma gründen um ein KMU auf die Beine zu stellen? So einfach geht’s. Sie wählen die gewünschte Rechtsform und starten. 

Jeder Unternehmer hat etwas, das ihn treibt. Wir machen den Weg frei. Nehmen Sie sich genug Zeit. Ihre Strategie KISS „Keep it simple and smart“ ist auch die unsrige.

Online Firmen- Gründungen beim netnotar sind kostengünstig einfach und schnell. Mit einem Pauschalpreis und Verzicht auf Partnerschaften mit Drittfirmen garantieren wir den Gründenden Personen einen einwandfreien und absolut zuverlässigen Service. Sie können den Gründungsprozess einfach und bequem von zuhause aus erledigen. Falls Sie sich noch nicht ganz sicher fühlen, oder Sie noch weitere Fragen haben, wie Sie Ihre Firma gründen, bietet Netnotar Ihnen jeweils eine gratis Vorschau.

Rechtsform

Wer sich selbständig machen will, um ein KMU auf die Beine zu stellen, muss sich Gedanken über die Rechtsform machen. Netnotar stellt Unternehmern die eine Firma gründen wollen die GmbH, die AG und die Einzelfirma zur Wahl.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind und die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Haftungsgrundlage der GmbH bildet einzig ein zum Voraus bestimmtes Stammkapital, sofern man keine Nachschuss- und Nebenleistungspflichten vorgesehen hat.

Mehr über die Gründung einer GmbH erfahren Sie hier.

GmbH gründen

AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine körperschaftliche Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Mehr über die Gründung einer AG erfahren Sie hier.

AG gründen

Einzelfirma

Einzelunternehmen sind Betriebe, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, sich jedoch im Handelsregister anmelden lassen können. Unter gewissen Umständen sind sie sogar zur Anmeldung verpflichtet. Die meisten Neuunternehmer die eine Kleinfirma gründen, wählen diese Rechtsform.

Mehr über die Gründung einer Einzelfirma erfahren Sie hier.

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KMU Gesellschaftsformen im Vergleich

Die drei vorgeschlagenen Rechtsformen Ihres KMU, GmbH, Aktiengesellschaft und Einzelfirma, unterscheiden sich in verschiedenen Punkten. Die wichtigsten sind hier für Sie aufgeführt. Bevor Sie Ihre Firma gründen müssen Sie sich für eine dieser Gesellschaftsformen entscheiden.

  • GmbH
    Das Stammkapital muss mindestens 20’000 Franken betragen (Art. 773 OR).
  • AG
    Das Aktienkapital muss mindestens 100’000 Franken betragen (Art. 621 OR).
    die geleisteten Einlagen müssen mindestens 50 000 Franken betragen (Art. 632 OR).
  • Einzelfirma
    es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • GmbH
    Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen (Art. 777 OR).
    Die Gesellschaft ist anschliessend ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat. (Art. 778 OR)
  • AG
    Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Aktiengesellschaft zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen (Art. 629 OR).
    Die Gesellschaft ist anschliessend ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat. (Art. 640 OR)
  • Einzelfirma
    Kein Anforderungen. Das Unternehmen beginnt zu existieren, wenn der Neuunternehmer die regelmässige wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt. Die Eintragung im Handelsregister ist nur für nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe mit Roheinnahmen von mindestens CHF 100’000 obligatorisch (Art. 36 HRegV).
  • GmbH
    Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich. (Art. 772 OR)
  • AG
    Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich. (Art. 620 OR)
  • Einzelfirma
    Der Inhaber haftet persönlich und vollumfänglich mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen.
  • GmbH
    Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor (mit Einzelunterschrift) sein (Art. 814 OR).
    Keine Anforderungen an die Nationalität.
  • AG
    Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor (mit Einzelunterschrift) sein (Art. 718 OR).
    Keine Anforderungen an die Nationalität.
  • Einzelfirma
    Keine Anforderungen an Nationalität oder Wohnsitz.

Noch Fragen?

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